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Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Mensamax

Was ist MensaMax?

Seit dem 15.2.2019 ist es nicht mehr möglich, sein Mittagessen oder Kioskwaren in der Schulmensa mit Bargeld zu bezahlen. Um am Essen teilnehmen zu können, ist es notwendig, sich vorab einen sogenannten RFID-Chip zu besorgen, mit dem in der Mensa das Essen bezahlt wird.

Bevor die Essensteilnehmer/innen einen RFID-Chip erhalten, müssen die Eltern der Schüler/innen bzw. Erwachsene ein Kundenkonto erstellen, mit dem der RFID-Chip verknüpft wird. Dieses Konto wird auf Guthabenbasis geführt, so dass die Essensteilnehmer/innen stets dafür sorgen müssen, dass genügend Guthaben für ein Mittagessen vorhanden ist.

MensaMax ist die Software, die dieses System ermöglicht.

 

VORTEILE DES BARGELDLOSEN SYSTEMS:

Ihr Kind zahlt mit dem fälschungssicheren MensaMax- Chip und braucht zukünftig kein Bargeld mehr mit sich zu führen.

Die Menüausgabe in der Mensa erfolgt ruhiger und zügiger. Das Essen bleibt warm und frisch.

Die Verwaltung für die ehrenamtlichen und angestellten Mitarbeiter des PUBS ist deutlich einfacher und es fällt weniger Arbeit durch den Wegfall des Bargelds an (kein Zählen mehr, kein Transport zur Bank mehr, kein Falschgeldrisiko mehr)

Ihr übersichtliches MensaMax-Guthabenkonto gibt Auskunft über den aktuellen Kontostand und Kontobewegungen. Sie werden rechtzeitig per E-Mail informiert, wenn es Zeit wird Guthaben nachzuladen.

Sie haben die Möglichkeit, die Einkäufe am Kiosk für Ihr Kind zu begrenzen oder zu sperren.

Sie haben stets die Kontrolle über Ihre Bestellungen, die tatsächlich abgeholten Menüs sowie über zusätzlich gekaufte Kioskartikel.

Wie melde ich mich an?

Da unsere Cafeteria PapperlaPUB, Zahlungen nur noch über das Abrechnungssystem MensaMax entgegennimmt, müssen sich alle PUB-Kunden bei MensaMax anmelden. Hierzu muss man seine Login-Daten eingeben und das Einmal-Passwort ändern.

Um auf die Internetseite von MensaMax zu gelangen, geben Sie folgende Adresse ein:

https://mensaland.de

Das Projekt lautet: S419

Die Einrichtung lautet: Hegel

Der Benutzername lautet: muka1933 (Beispiel)

Das Passwort lautet: 2B29we (Beispiel)

Zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen Sie Ihr Passwort beim ersten Einloggen ändern. Das neue Passwort muss aus Sicherheitsgründen mindestens 6 Zeichen lang sein, mindestens aus einem Groß- und Kleinbuchstaben, sowie einer Zahl bestehen.

Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten und Sie Ihre E-Mail-Adresse in MensaMax hinterlegt haben, können Sie sich jederzeit auch ein neues Passwort zusenden lassen.

Außerdem müssen Sie natürlich den AGB bzw. der Datenschutzerklärung zustimmen.

E-Mail-Adresse von Essensteilnehmer und Ansprechpartner/ der Eltern darf nicht identisch sein

Bei der Registrierung zu MensaMax ist lediglich die E-Mail-Adresse des

Essensteilnehmers (Schüler*In) ein Pflichtfeld. Bitte unbedingt auch die E-Mail Adresse eines Elternteils eintragen falls Ihr Kind noch keine E-Mail-Adresse hat. Generell benötigen wir eine E-Mail Adresse, wo wir Sie erreichen können, falls es Fragen gibt. Die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners/der Eltern ist aber kein Pflichtfeld und muss nicht angegeben werden. Es ist nicht möglich, in beiden Feldern die gleiche E-Mail-Adresse einzugeben.

Beim Anlegen der Zugangsdaten wurden zwei unterschiedliche Passwörter verlangt. Welches ist das gültige zum Login, bzw. wozu braucht man dann überhaupt zwei Passwörter?

Die beiden Passwörter sind zum einen für den Essensteilnehmer (i.a.R. die Schüler*innen) und zum anderen für den Ansprechpartner (Erziehungsberechtigte). Gültig sind beide Passwörter. Nötig ist dies, damit die Eltern einen Zugang zu dem Konto erhalten.

Bei den E-Mail-Adressen sind die beiden Adressen ebenfalls aus oben genanntem Grund vorgesehen. Sie können auch identische E-Mail Adressen angeben. So erhalten Sie beispielsweise eine Nachricht über einen niedrigen Kontostand an eine/beide Adressen zugesandt.

Verpflichtend ist die Angabe einer E-Mail-Adresse nur für den Essensteilnehmer, bei dem Ansprechpartner ist sie optional. Sie können bei der Pflichtangabe selbstverständlich die E-Mail-Adresse des Erziehungsberechtigten angeben, wenn Ihr Kind keine E-Mail-Adresse hat.

Das Geschlecht wird nur aus Gründen der Kommunikation abgefragt, s.o. Das Geburtsdatum ist notwendig, damit es bei identischen Namen nicht zu Verwechslungen kommt.

Unsere Familie hat zwei Kinder am Hegel-Gymnasium. Müssen wir zwei Kundenkonten anlegen?

Zu jedem Kundenkonto wird je ein Chip zugeordnet mit dem gegessen werden kann. Somit ist es bei zwei Kindern, die wahrscheinlich nicht immer gemeinsam in den PUB gehen, für die Bezahlung praktischer, wenn jedes Kind einen eigenen Chip besitzt.

Ich habe keine Zugangsdaten erhalten.

MensaMax versendet direkt nach der Anmeldung automatisch die Zugangsdaten. Eventuell könnten Sie in dem Spam-Ordner Ihrer E-Mail-Adresse nachsehen, ob die E-Mail dort eingegangen ist.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen:

mensamax@schulfamilie-am-hegel.de

Der Login ist nicht möglich.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt unter der E-Mail-Adresse mensamax@schulfamilie-am-hegel.de auf. Zur Lösung des Problems senden wir Ihnen über das System noch einmal Ihre Zugangsdaten zu.

Falls ein Login mit den Login-Namen und Ihrem selbst gewählten Passwort nicht möglich sein sollte, so können Sie sich zunächst über die Anmeldeseite ein neues Passwort zusenden lassen.

Falls es dann weiterhin Schwierigkeiten mit der Anmeldung geben sollte, bitten wir Sie, uns wieder zu kontaktieren.

Zur Lösung des Problems senden wir Ihnen über das System noch einmal Ihre Zugangsdaten zu.

Wie bezahle ich das Essen?

Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt. Daher muss per

Überweisung im Vorhinein für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax Kontos gesorgt werden. Das heißt: Ohne Guthaben kein Essen.

Zur Legitimation an der Essensausgabe werden sogenannte (RFID-)Chips genutzt.

Der Chip ist direkt im PUB erhältlich. Es wird ein Gebühr von € 5,- erhoben. Dieser Betrag wird von Ihrem MensaMax-Konto bei Abholung abgebucht. Es braucht also auch hier kein Bargeld mitgebracht zu werden. Dies können die Schüler selbst leisten, die Eltern müssen bei der Abholung nicht dabei sein. Wenn der Chip verloren geht, muss das Kind einen neuen Chip, gegen Vorlage des Schülerausweises, im Pub abholen. Die Gebühr wird dann erneut fällig und vom Mensamax Konto des Kindes abgebucht.

Die Schulfamilie verknüpft den jeweiligen Chip mit dem zuvor von Ihnen angelegten Kundenkonto. Auf dem Chip ist der Kontostand hinterlegt.

Wie lädt man das Mensamax Konto auf?

Sie können Überweisungen mit allen gültigen Überweisungsformen tätigen. Beispielsweise per SEPA-Lastschrift, Online-Überweisung, per Ü ger etc.

Bitte überweisen Sie den jeweiligen Betrag, den Sie für das Kiosk- und Mittagessen benötigen auf folgendes Konto:

Empfänger: Schulfamilie Hegel-Gymnasium e.V.

IBAN: DE56 6005 0101 0405 1655 26

Wichtig: Bei jeder Überweisung muss der Verwendungszweck mit dem individuellen Benutzernamen versehen werden (im Beispiel muka1933)! Sonst kann das System beim morgendlichen Abgleich Ihre Überweisung nicht zuordnen und das Geld kann nicht auf dem Konto vermerkt werden. Sollten Sie dies einmal vergessen haben, können Sie uns dies mitteilen, wir können das i.a.R. korrigieren.

Empfänger: Schulfamilie Hegel-Gymnasium e.V.
IBAN: DE56 6005 0101 0405 1655 26
Verwendungszweck: der individuelle Benutzername, z.B. muka1933

Bitte achten Sie darauf, den richtigen Verwendungszweck anzugeben, sonst kann das System Ihre Überweisung nicht zuordnen und das Geld kann nicht auf dem Konto vermerkt werden.

Was passiert nachdem das Geld von mir überwiesen wurde?

MensaMax greift jeden Morgen um 7:00 Uhr auf das Online-Konto, auf welches die Essensgelder überwiesen werden zu, und bucht die Beträge, automatisch, auf das entsprechende Essensgeldkonto, sofern der Loginname, der als Verwendungszweck angegeben werden muss, korrekt ist. ACHTUNG: Wenn Sie den Verwendungszweck nicht korrekt eingegeben haben, wird die Buchung nicht zugeordnet und Ihr Kind hat u.U. kein Guthaben!

Hinweis: Je nachdem bei welcher Bank Sie sind, dauert die Überweisung unterschiedlich lang, bis diese auf unserem Onlinekonto ist. Unsere Hausbank ist die BW Bank Stuttgart.

An dem Tag, an dem das Geld dem Konto zugewiesen wird, erscheint zwar der Betrag auf dem Essensgeldkonto, eine Aktualisierung des Kontostandes erfolgt allerdings erst in der nächsten Nacht, da dann alle Daten automatisch gesichert und aktualisiert werden.

Wer verwaltet das Guthaben?

Die Pfandorganisation für den Chip wird von der Schulfamilie übernommen, das eingezahlte Guthaben wird auf einem Konto der Schulfamilie von der BW Bank verwaltet.

Trotz Überweisung ist (noch) kein Guthaben auf dem MensaMax-Konto verbucht.

Je nach Bank dauert eine Überweisung etwa 3-4 Werktage bis sie auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist.

Wichtig für die Überweisung ist es, im Verwendungszweck den Benutzernamen anzugeben. Dadurch wird die Überweisung automatisch dem richtigen Benutzerkonto zugeordnet.

Bei fehlender oder falscher Angaben im Verwendungszweck ergibt sich eine verzögerte Zuordnung der Überweisung, da diese manuell zugeordnet werden muss.

Wichtig für die Überweisung ist es, im Verwendungszweck den Benutzernamen anzugeben. Dadurch wird die Überweisung automatisch dem richtigen Benutzerkonto zugeordnet. Bei fehlender oder falscher Angaben im Verwendungszweck ergibt sich eine verzögerte Zuordnung der Überweisung, da diese manuell zugeordnet werden muss.

Können auch Kioskwaren mit dem Chip bezahlt werden?

Neben dem Mittagessen müssen alle Einkäufe am Kiosk ebenfalls mit dem Chip bargeldlos bezahlt werden.

Wo kann ich die einzelnen Einkäufe meines Kindes nachsehen?

Sie können die Einkäufe im Konto Ihres Kindes in MensaMax nachvollziehen.

Klicken Sie dazu bitte auf:

>Meine Daten

>Meine Benutzerdaten und dann im rechten Feld oben auf:

Kioskkauf oder

Weitere Buchungen oder

Bestellungen

Ab wann gilt das Guthaben als zu gering?

Die automatische Benachrichtigung über ein geringes Guthaben ist derzeit auf einen Betrag von

€ 15,- eingestellt. Sie können die Grenze aber auch selbst bestimmen. Bitte beachten Sie aber die Vorlaufzeiten für die Überweisungen s.o.

Bekommt mein Kind trotzdem auch Essen, wenn es den Chip vergessen hat?

Wenn der Chip vergessen wird, muss deshalb nicht gehungert werden selbstverständlich kann Ihr Kind auch ohne Chip essen. Jedoch können für die zusätzliche Bearbeitung, aufgrund der direkten Auswahl der Hauswirtschaftskräfte am Terminal Extrakosten für die Bearbeitung vor Ort von Ihrem Guthaben abgebucht werden. Hierüber erhalten Sie noch einmal eine separate Information nach der Einführungsphase.

Bekomme ich die gezahlten € 5,-- zurückerstattet, wenn ich den Chip zurückgebe?

Die Erstzahlung für den Chip ist eine Pfandzahlung, d.h. Sie bekommen Ihr Geld zurückerstattet, wenn Sie den Chip unversehrt zurückgeben.

Was passiert mit meinem Guthaben, wenn mein Kind den RFID Chip verliert?

Das Guthaben ist nicht direkt auf dem Chip verbucht. Der Chip kann von Ihnen bei

Verlust online unter „Meine Daten => Identifikation“ gesperrt werden. D.h. Ihr Guthaben kann einem neuen Chip „zugeordnet“ werden. Für den neuen Chip fällt wieder eine Gebühr in Höhe von € 5,- an. Diesen kann Ihr Kind sich im PUB ausstellen lassen, gegen Vorlage des Schülerausweises. Der Verlust beschränkt sich in aller Regel auf die Gebühr.

Kann eine andere Person mit dem RFID-Chip meines Kindes Essen gehen?

Ja, das ist durchaus möglich. Bei über 300 Schülern, die unregelmäßig in der Mensa zu Mittag essen, können wir nicht alle Kinder persönlich kennen und den Gesichtern die richtigen Namen zuordnen.

Sollten Sie den Verlust des RFID-Chips nicht sofort bemerken und sperren, kann es also dazu kommen, dass der RFID-Chip missbräuchlich genutzt wird.

Standardmäßig ist der RFID-Chip aber so eingestellt, dass es nicht möglich ist, mehr als ein Essen pro Tag zu kaufen. Somit ist es nicht möglich, dass sich der Finder mit mehr als einer Mahlzeit pro Tag versorgt, bis der Chip gesperrt wurde.

Sie haben auch die Möglichkeit ein aktuelles Porträtfoto Ihres Kindes hochzuladen, so dass dieses bei der Essensausgabe zusammen mit dem Namen angezeigt wird.

Muss ich meine Bankverbindung in MensaMax einpflegen?

Sie können sich frei entscheiden, ob Sie Ihre Kontodaten in MensaMax einpflegen möchten. Sollten Sie dies tun, kann die Rückzahlung des Restguthabens, ohne weitere Schritte, sofort vorgenommen werden. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie Ihre Bankdaten nicht in MensaMax einpflegen, Sie erleichtern sich und uns aber die Abwicklung der Kontobewegungen, vor allem beim Verlassen der Schule.

Was passiert mit dem Restguthaben wenn mein Kind die Schule verlässt?

Wenn Ihr Kind die Schule verlässt, können Sie das Restguthaben natürlich der Schulfamilie spenden, oder es auf ein anderes Kind übertragen lassen. Natürlich können Sie sich im Kontakt mit der Schulfamilie das Restguthaben auf Ihr Konto überweisen lassen. Hier erleichtert die Eingabe Ihrer Kontodaten in MensaMax den Ablauf der Rücküberweisung.

Bekomme ich die gezahlten € 5,- zurückerstattet, wenn ich den Chip zurückgebe?

Nein, ab März 2023 ist eine Erstattung nicht mehr möglich.

Förderanträge und Förderrichtlinie

Die Schulfamilie e.V. unterstützt die Schule in ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe ideell und finanziell durch Geld- und Sachspenden und zwar beispielsweise durch

  • Investitionen in die Gestaltung des Lebensraums Schule für die Schüler, z.B. den Pausenhof, Sportgeräte o.ä.
  • Unterstützung musischer, künstlerischer, sportlicher und technischer Schulprojekte 
  • Belohnungen besonders guter Schülerleistungen 
  • Zuschüsse für die AGs der Schule 
  • Unterstützung der Schüler in ihrem sozialen und kulturellem Engagement für die Schule wie z.B Streitschlichter 
  • Einzelfallförderung für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen
  • Besuche von Ausstellungen, Museen bzw. Exkursionen, Werksbesichtigungen und Führungen zur Ergänzung des schulischen Bildungsangebotes
  • Beihilfen bei der Beschaffung zusätzlicher Schul- und Unterrichtsmittel in begründeten Ausnahmen
  • Aufbau eines Netzwerkes mit Ehemaligen, ihre alte Schule mit ihrem in Studium und Berufsleben erworbenen Erfahrungswissen unterstützen.
  • Anregung der Schulgemeinschaft durch informative und kulturelle Veranstaltungen (wie z.B. Vorträge des Pädagogischen Arbeitskreises) 

Damit sich Lehrer und Fachschaften der Schule, aber auch unsere Mitglieder und Spender orientieren können, nach welchen Kriterien wir über einen Förderwunsch befinden, haben wir allgemeine Förderrichtlinien aufgestellt. Sie mögen dem/der Antragsteller/in helfen, sein/ihr Vorhaben förderwürdig zu strukturieren. So wollen wir mit möglichst klarem Profil als berechenbarer Partner neben der Schule stehen. Gleichzeitig dienen sie auch der internen Diskussion und der Bewertung. Unsere Förderungen, Aktionen und Projekte zielen auf Nachhaltigkeit und sollen einem möglichst großen Kreis von Adressaten dienen.

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag dieses Formular: https://forms.gle/Wz9TP4TahFLcTDQCA

Der Antragsteller / die Antragstellerin muss nach Abschluss des geförderten Vorhabens einen kurzen Bericht inkl. Bildern an redaktion@schulfamilie-am-hegel.de senden.